Der besondere Vertreter in der Aktiengesellschaft
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Description
Mit Beginn der Wirtschafts- und Bankenkrise im Jahre 2007 wurde die Organ- und Managerhaftung zu einem zentralen aktienrechtlichen Thema. Seit der Krise ist das Rechtsinstitut des besonderen Vertreters gemäß § 147 AktG von zentraler Bedeutung. Der besondere Vertreter kann unter den Voraussetzungen des § 147 AktG von den Aktionären eingesetzt werden und kann Ersatzansprüche der Gesellschaft anstelle von Vorstand und Aufsichtsrat geltend machen. Auch kann er diese Forderungen gegenüber Vorstand un