Deliktsrechtliche Insolvenzverursachungshaftung in der Ein-Personen-GmbH
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Description
Die Autorin befasst sich mit dem Trihotel-Urteil aus dem Jahr 2007, in welchem der BGH das Haftungskonzept der Existenzvernichtungshaftung ausschließlich als besondere Fallgruppe der sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung in § 826 BGB einordnete. Der seinerzeit getroffenen Entscheidung wohnt eine doppelte Ausschließlichkeitsthese inne: ausschließlich Deliktsrecht, ausschließlich § 826 BGB. Vanessa Kluge interessiert vor allem, ob die zitierte Norm wirklich die einzige in Betracht kommende Anspr