Das Uebergangsmandat der Arbeitnehmervertretungen
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Description
Der Gesetzgeber hat mit Einführung des Übergangsmandates in § 21a BetrVG die Forderungen der Richtlinie 2001/23/EG zumindest für den Bereich des Betriebsverfassungsgesetzes umgesetzt. Gleichzeitig hat er damit den langen Streit über dessen Existenz endgültig beendet. Ausgehend von den Forderungen der Richtlinie 2001/23/EG untersucht die Arbeit, welche europarechtlichen Anforderungen an das Übergangsmandat an sich zu stellen sind. Weiter wird die Umsetzung dieser Vorgaben durch den nationalen Ges