Das behoerdliche Betriebsuebergangsverlangen nach Art. 4 Abs. 5 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 bei der Vergabe von Auftraegen im oeffentlichen Personenverkehr
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Mit Art. 4 Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 haben die öffentlichen Auftraggeber bei der Vergabe von Dienstleistungsaufträgen im öffentlichen Personenverkehr die Möglichkeit, für die betroffenen Arbeitnehmer die Rechtsfolgen des Betriebsübergangs anzuordnen. Die Regelung hat nicht nur eine erhebliche sozial- und wirtschaftspolitische Dimension, sondern wirft auch eine Vielzahl an rechtlichen Zweifelsfragen auf. Die Arbeit beleuchtet die aus der Verordnung resultierenden Rechtsprobleme für