Boersenautonome Rechtsetzung in Teilbereichen des regulierten Marktes
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Description
Die Börse darf in ihrer Börsenordnung für einen Teilbereich des regulierten Marktes Zulassungs- und Zulassungsfolgepflichten statuieren, die über die aus der Zulassung zum Grundmarkthandel resultierenden Verhaltenspflichten des Emittenten hinausgehen. Vergleichbar den freiverkehrlichen Sondersegmenten wird der öffentlich-rechtlich verfasste Handelsplatz auf diese Weise anhand unterschiedlicher Pflichtenstandards strukturiert. Die vorliegende Arbeit leuchtet den rechtlichen Rahmen der Teilbereich