Bekanntmachung des Einheitlichen Ansprechpartners
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Description
Die Pflicht zur Bekanntmachung des EinheitlichenAnsprechpartners (EA) ergibt sich rechtlich und faktisch aus derEU-Dienstleistungsrichtlinie, jedoch können Richtlinien ihre volle Wirkkraftnur entfalten, wenn die Begünstigten ihre Rechte kennen und diese auch nutzen. Die geringe Inanspruchnahme aufgrund des mangelnden Bekanntheitsgrades des EA kann daher nur mithilfe eines Kommunikationskonzepts gezielt verbessert werden. Anna Rudolph stellt einen didaktisch nachvollziehbaren Bauplan zur Erstell