Ausschluss trotz Einschluss?
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Description
Nach § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 SGB II können Ausländer in den ersten drei Monaten ihres Aufenthalts vom Bezug von Grundsicherungsleistungen nach SGB II ausgeschlossen werden, auch wenn sie alle Voraussetzungen des § 7 Abs. 1 S. 1 SGB II erfüllen. Im Anschluss daran sind Ausländer – solange sich ihr Aufenthaltsrecht allein aus der Arbeitsuche ergibt – gemäß § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II gegebenenfalls dauerhaft von der Grundsicherung für Arbeitsuchende ausgenommen. Von den genannten Ausschluss-Normen