Art. 3 Abs. 3 Rom I-VO: Inlandssachverhalt und Auslandsbezug bei der Rechtswahl
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Description
Die Rechtswahlfreiheit stellt eines der Grundprinzipien des europäischen Kollisionsrechts dar. Für sog. Inlandssachverhalte findet diese in Art. 3 Abs. 3 Rom I-VO ihre Grenze. In diesen Fällen bleiben die Parteien an zwingendes inländisches Recht gebunden. Anlässlich jüngerer Rechtsprechung des Englischen Court of Appeals gilt es, sich näher mit dieser Regelung auseinanderzusetzen, die im Spannungsfeld zwischen dem staatlichem Regulierungsanspruch und der Gestaltungsfreiheit der Parteien steht.