§ 137l UrhG – gelungene Regelung oder uebereilter Kompromiss?
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Description
Der am 1.1.2008 in Kraft getretene Zweite Korb hat einige Änderungen in der urheberrechtlichen Gesetzeslandschaft mit sich gebracht. Insbesondere das Verbot der Einräumung von Nutzungsrechten an unbekannten Nutzungsarten, § 31 IV UrhG a.F., wurde im Rahmen der Reform aufgehoben und durch ein kompliziertes System von Normen ersetzt. Mit § 137l UrhG wurde eine besonders problematische Regelung für solche Verträge getroffen, die vor Inkrafttreten des Gesetzes geschlossen wurden. Diese Arbeit konzen